Entsorgung
Entsorgung von Fallwild:
Zur Entsorgung von Fallwild stellen der Landkreis und die Stadt Kaufbeuren Kühltruhen zur Verfügung. Diese werden regelmäßig geleert und können zu den Öffnungszeiten benutzt werden:
Für den Landkreis Ostallgäu: Hausmülldeponie Oberostendorf, Am Eldratshoferweg, 86869 Oberostendorf (Öffnungszeiten)
Für die Stadt Kaufbeuren: Städtischer Bauhof, Liegnitzer Str. 1, 87600 Kaufbeuren. Vor der Entsorgung ist im Büro des Bauhofes ein Entsorgungsformular auszufüllen. Die Entsorgung von Fallwild ist für die städtischen Reviere kostenfrei. (Öffnungszeiten)
Entsorgung von Schwarzwild bei Strahlenbelastung:
Voraussetzung für eine Entsorgung ist ein negatives Ergebnis der Messung der Strahlenbelastung:
„Das getestete Fleisch ist wegen Überschreitung des Grenzwerts nicht zum Verzehr geeignet und darf daher nicht in Verkehr gebracht werden (Art. 14 VO (EG) 178/2002)“
In Marktoberdorf wird mit dem Gerät LB 200 gemessen, d.h. bei Werten über 500 Bq/kg darf das Lebensmittel aus Vorsorgegründen nicht in den Verkehr gebracht werden. -Messtoleranz- Im Falle dieses Ergebnisses sind sie als Revierpächter berechtigt beim Bundesverwaltungsamt (§ 38 Abs. 2 Atomgesetz) einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Sie können sich auch im Veterinäramt oder bei der Jagdbehörde (Frau Hofmann) im LRA MOD beraten lassen und sie erhalten auch dort die Anträge, oder im Internet.
Eine Trichinen-Untersuchung ist im Falle einer Kontaminierung mit anschließender Entsorgung NICHT notwendig! Schadensausgleich in finanzieller Form vom Bundesverwaltungsamt erhalten sie NUR, wenn das Tier von der Tierkörperbeseitigung abgeholt wird und Sie von dort eine Bestätigung von der Entsorgung incl. Rechnung erhalten.
Für unsere Kreisgruppe ist die Tierkörperbeseitigungsstelle Kraftisried zuständig. Dort können Sie eine Abholung beantragen oder es selbst dort abgeben. Wildnummer bitte am Tier belassen! Wenn Sie entscheiden sollten, das Fleisch trotz Belastung selbst zu verzehren, müssen Sie die Trichinen-Untersuchung durchführen lassen und auf Freigabe durch das Veterinäramt warten. In diesem Fall können Sie KEINEN Schadensausgleich beantragen.