Jagdschutz und Jägerverein Kaufbeuren e.V.

Nachsuchenvereinbarung

 

 

 

 

Sie beschießen nachts ein Stück Schwarzwild. Der angetragenen Schuss sitzt etwas weit hinten und das Stück flüchtet in die nächste Dickung. Am Anschuss nur ein bisschen Magen Inhalt, kein gutes Zeichen. Unverrichteter Dinge fahren Sie nach hause nachdem sie den Anschuss verbrochen haben.
Am nächsten morgen beginnen Sie die Nachsuche mit einem anerkannten Nachsuche Führer. Die Suche geht über mehrere 100m, nun entscheidet der Hundeführer den Hund zu schnallen. Sie folgen dem Hund und plötzlich stehen sie vor der Reviergrenze. Sie versuchen ihren Jagdnachbar zu erreichen dennoch vergebens. Sie müssen gezwungener maßen die Nachsuche unterbrechen.

Genau in solchen Fällen hilft die Nachsuchenvereinbarung. Gerade bei Schwarzwild, da es oft bei einem nicht gut sitzenden Schuss zu weiten Fluchtstrecken kommen kann. Das angeschossene Stück kann über eine Reviergrenze oder über mehrere gehen.

 

 

Wichtigsten Punkte einer Nachsuchenvereinbarung:

  • nur ein anerkannter Nachsuche Führer darf mit seinem Hund nachsuchen
  • der betroffenen Jagdpächter wird trotzdem Informiert
  • Tierschutz kennt keine Grenzen!!!

 

Hier können Sie sich über die Grundsätze der Nachsuchenvereinbarung des BJV infomieren:
BJV Nachsuchvereinbarung Grundsätze_zur_NV
BJV Nachsuchvereinbarung Merkblatt

Falls Sie sich und ihre Jagdnachbarn nun entschieden haben die Vereinbarung zu unterzeichnen hier ein Vordruck:
BJV Nachsuchvereinbarung