Jagdschutz und Jägerverein Kaufbeuren e.V.

Falknerei

toni

Falknerei ist die Jagd mit Greifvögeln. Sie umfasst damit aber auch Haltung, das Abtragen ( Arbeiten ) sowie die Vorbereitung ( Training ) der Greife auf die eigentliche Beizjagd ( Falknersprache ). Diese Form der Jagdausübung ist ca. 4000 Jahre alt und kommt ursprünglich aus dem asiatischen Raum. Der Mensch beobachtete die hochspezialisierten Fähigkeiten dieser Beutegreifer und machte sich diese für den eigenen Fleischerwerb zu nutze. Der Falkner ist bei der Beizjagd Teil des natürlichen Kreislaufes zwischen Beutegreifer und Beute. Es wird vermutet dass die Falknerei mit der Völkerwanderung nach Europa gelangte. Hier fand Sie vor allem beim Adel hohe Beliebtheit. So wurde beispielsweise bald genau festgelegt, welcher Adelsrang welchen Greif halten durfte und unerlaubter Greifvogelbesitz wurde unter Strafe gestellt. Diese sehr arbeits– und zeitaufwendige Jagdform, wurde auf den Königs– bzw. Fürstenhöfen mit sehr hohem Kostenaufwand betrieben und unter den Adeligen feudal zelebriert. Seinen Höhepunkt fand die Falknerei wohl im Mittelalter. Niemand lebte die Falkenjagd so intensiv wie der Stauferkaiser Friedrich II (1194 – 1250). Der römisch – deutsche Kaiser war begeisterter Naturwissenschaftler und Biologe. Er beschäftigte an seinem Hof über 50 Falkner. Als Ergebnis seiner umfangreichen Studien im Umgang und der Jagd mit Greifvögeln, schrieb der Kaiser das Buch „De Arte Venandi Cum Avibus – Über die Kunst mit Vögeln zu jagen“, das bis heute, als Nachschlagewerk, seine Berechtigung findet.

Aus der deutschen Geschichte wäre unter anderem noch der „Wilde Marktgraf“ Karl Wilhelm Friedrich von Brandenburg – Ansbach (1712 – 1757) zu nennen. Auch seine große Liebe galt der Falknerei. Er scheute ebenfalls weder Kosten noch Aufwand und unterhielt seinerzeit den größten Falkenhof Europas.

Mit dem Aufkommen der Feuerwaffen, verlor die Beizjagd an Bedeutung und geriet etwas in Vergessenheit. Seit 2010 steht die Falknerei auf der Liste der UNESCO, für immaterielles Kulturerbe und wurde 2014 von der Deutschen UNESCO – Kommission als immaterielles Kulturerbe anerkannt.

druckfalkDruck aus dem Falkenbuch des Stauferkaisers Friedrich des zweiten.

Folgende Voraussetzungen müssen zur Ausübung der Beizjagd erfüllt sein:

  • Eine Staatlich anerkannte, bestandene Jägerprüfung. Wobei zur Ausübung der Falknerei auch die eingeschränkt Jägerprüfung ausreicht d. h. Jägerprüfung ohne Schiesswesen.
  • Eine Staatlich anerkannte, bestandene Falknerprüfung.
  • Einen auf seinen eigenen Namen gelösten Falknerjagdschein. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Jagdhaftpflicht.
  • Einen legalen, behördlich geführten Beizvogel mit EU-Papieren. Der Greif muss sowohl bei der unteren Jagdbehörde als auch der unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden.
  • Der Beizvogel muss artgerecht gehalten und untergebracht werden. Als Rechtsgrundlage gelten hier die „Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen“ vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Forsten. Hier werden die baulichen Anforderungen für die Gehege der einzelnen Arten genau vorgegeben. Die Behörde kann das Gehege von einem bestellten Veterinär kontrollieren und auf die geltenden Anforderungen hin, kontrollieren lassen.
  • In der Falknerei unterscheidet man Vögel vom niederen Flug, das sind die Habichtartigen bzw. Adler und Vögel vom hohen Flug. Hier spricht man von den Falkenarten. Der Gesetzgeber trennt in heimische und nichtheimische Greifvögel.
  • Alle Greifvögel zählen zu den besonders geschützten Arten für die ein generelles Besitzverbot gilt. Gesetzlich unterliegen Greifvögel dem Bundesjagdgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Bundeswildschutzverordnung und der Bundesartenschutzverordnung, hier wird auch die Beschaffung von Greifvögeln geregelt.
  • Bei heimischen Greifvögeln gilt, bei Besitz eines gelösten Falknerjagdscheins dürfen maximal 2 Beizvögel gehalten werden. Diese Ausnahme vom generellen Halteverbot von Greifvögeln beschränkt sich ausschließlich auf die Arten Steinadler, Habicht und Wanderfalke. Ausnahmen zur Bestandserweiterung sind nach vorheriger behördlicher Genehmigung möglich.
  • Bei nichtheimischen Greifvögeln regelt die Ausnahme vom generellen Greifvogelhalteverbot die Bundesartenschutzverordnung.
  • Bei der Jagd mit Greifen, sind generell das Bundesjagdgesetz, die Jagdgesetze der Länder sowie deren Ausführungsverordnungen zu beachten. Es muss dementsprechend ein eigenes Jagdrevier oder gültiger Begehungsschein für die Beizjagd zur Verfügung stehen.